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Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Monat ein Prozent des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes. Der Höchstbeitrag wird jährlich mit 1. Jänner um den Durchschnittsprozentsatz der vorjährig ausverhandelten Kollektivverträge angehoben. Der Höchstbetrag für das Jahr 2025 beträgt monatlich 40,80 Euro.
Gewünschte Zahlart*
Ich erkläre, dass ich dem Betriebsabzug zustimme, also mein Gewerkschaftsbeitrag durch meinen Arbeitgeber/Dienstgeber von meinem Gehalt bzw. Lohn, meiner Lehrlingsentschädigung abgezogen werden kann; bzw. durch die pensionsauszahlende Stelle von meiner Pension einbehalten und überwiesen wird; und ich deshalb meine Einwilligung erteile, dass meine im Zusammenhang mit der Beitragseinhebung erforderlichen personenbezogenen Daten, nämlich oben angegebene Daten und Gewerkschaftszugehörigkeit, Sozialversicherungsnummer, Personalnummer, Beitragsdaten, KV-Zugehörigkeit, Eintritts-/Austrittsdaten, Karenzzeiten, Pensionierung, Präsenz-, Ausbildungs- und Zivildienstzeiten und Adressänderungsdaten von meinem Arbeitgeber und der Gewerkschaft verarbeitet werden dürfen, wobei ich diese Einwilligung zum Betriebsabzug jederzeit gegenüber dem ÖGB widerrufen kann.
Für den Fall, dass keine Möglichkeit zum Betriebsabzug besteht ermächtige ich den Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) bzw. die im ÖGB vereinten Gewerkschaften wiederkehrend Zahlungen von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem ÖGB auf mein Konto gezogene SEPA-Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Wenn ich dem Betriebsabzug zugestimmt habe, diesen aber nicht mehr wünsche oder aus dem Betrieb ausscheide oder der Abzug des Mitgliedsbeitrages über den Betrieb nicht mehr möglich ist, ersuche ich die Zahlungsart ohne Rücksprache auf SEPA-Lastschrift von meinem bekannt gegebenen Konto umzustellen. Über diese Umstellung auf SEPA-Lastschriftverfahren werde ich von GPA informiert.
Zahlungsempfänger: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, Alfred-Dallinger-Platz 1, 1030 Wien, CID: AT48ZZZ00000006541
Ich ermächtige die GPA, die Zahlungen meines Mitgliedsbeitrages von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der GPA auf mein Konto gezogene SEPA-Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt jeweils zum Monatsultimo.
Dein Bruttogehalt ist dein gesamtes Gehalt ohne Abzug von Steuern und Abgaben. Falls du dein Bruttogehalt nicht kennst, kannst du hier auch schätzen.
Keine Sorge - dein Betrieb erfährt nicht, dass du Mitglied bei der Gewerkschaft bist. Deine Daten sind bei uns gut geschützt!
Du hast Betriebsabzug gewählt. Dein Mitgliedsbeitrag wird also automatisch von deinem Gehalt eingehoben. Wir werden deinen Betrieb kontaktieren und alles in die Wege leiten. Für dich fällt dabei keine Arbeit an. Deswegen brauchen wir von dir die Info, in welchem Betrieb du arbeitest.
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. In dieser Datenschutzinformation informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Eine umfassende Information, wie der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB)/Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA) mit Ihren personenbezogenen Daten umgeht, finden Sie unter
www.oegb.at/datenschutz.
Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer Daten ist der Österreichische Gewerkschaftsbund. Wir verarbeiten die umseits von Ihnen angegebenen Daten mit hoher Vertraulichkeit, nur für Zwecke der Mitgliederverwaltung der Gewerkschaft und für die Dauer Ihrer Mitgliedschaft bzw. solange noch Ansprüche aus der Mitgliedschaft bestehen können. Rechtliche Basis der Datenverarbeitung ist Ihre Mitgliedschaft im ÖGB/GPA; soweit Sie dem Betriebsabzug zugestimmt haben, Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der dafür zusätzlich erforderlichen Daten.
Die Datenverarbeitung erfolgt durch den ÖGB/GPA selbst oder durch von diesen vertraglich beauftragte und kontrollierte Auftragsverarbeiter. Eine sonstige Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht oder nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich im EU-Inland.
Ihnen stehen gegenüber dem ÖGB/GPA in Bezug auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung zu.
Gegen eine Ihrer Ansicht nach unzulässige Verarbeitung Ihrer Daten können Sie jederzeit eine Beschwerde an die österreichische Datenschutzbehörde (
www.dsb.gv.at) als Aufsichtsstelle erheben.
Sie erreichen uns über folgende Kontaktdaten:
GPA
1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1
Tel.: +43 (0)5 0301-301
E-Mail:
service@gpa.at Österreichischer Gewerkschaftsbund
1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1
Tel.: +43 (0)1 534 44-0
E-Mail:
oegb@oegb.at Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:
datenschutzbeauftragter@oegb.at.
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